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JUGENDORDNUNG

 

des

 

Budo- Spot-Verein „Nikawa“ Weida.e.V.

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§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Budojugend Weida des JSV Ostthüringen e.V. sind alle jungen Menschen beiderlei Geschlechts sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

§ 2 Aufgaben

Die Budojugend Weida führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Vereins. Aufgaben der Budojugend Weida sind unter Beachtung sind unter Beachtung der freiheitlichen- demokratischen Grundordnung:

  1. Studium und Betreibung des Budo
  2. Förderung des Budo als Teil der Jugendarbeit
  3. Pflege der kampfsportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
  4. Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Situation der Jugend und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftlichen Zusammenhängen.
  5. Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen.
  6. Aufbau und Pflege von internationalen Verständigungen.

§ 3 Organe

Organe der Budojugend Weida im JSV Ostthüringen e.V. sind:

  1. Budojugendtag (BJT)
  2. Budojugendausschuss (BJA)

§ 4 Budojugendtag (BJT)

    1. Die Budojugendtage sind ordentliche und ausserordentliche.
    2. Sie sind das höchste Organ der Budojugend des JSV Ostthüringen e.V.. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
      Aufgaben der Budojugend sind:
      • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des BJA
      • Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des BJA.
      • Beratung der Jahresrechnung und Mitsprache an der Verabschiedung des Haushaltsplanes des Vereins.
      • Entlastung des BJA.
      • Wahl des BJA.
      • Delegiertenwahl zu Jugendtagen auf Kreis-/ Stadtebenen, zu denen der Verein Deligationsrecht hat.
      • Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

 

  1. Der ordentliche BJT findet zweijährig statt. Er wird zwei Wochen vorher vom BJA unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des BJT oder mit 50% der Stimmen gefassten Beschlusses des BJA muss ein ausserordentlicher BJT innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
  2. Der BJT ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesendheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Vorraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.
  3. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitglieder der Budojugend Weida die das 12. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare Stimme.

§ 5 Budojugendausschuss (BJA)

  1. a) Der BJA besteht aus:
    • aus einen/einer Vorsitzenden und dessen/derer Stellvertreter/in
    • und 2 Beisitzer(inne)n (auch Personen mit speziellen Funktionen)
    • und zwei Jugendvertreter(inne)n, die z. ZT. Noch Jugendliche sind.
  2. b) Der/ die Vorsitzende des BJA vertritt die Interessen der Budojugend Weida nach innen und aussen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der BJA ein volljähriges anderes BJA- Mitglied oder ein Mitglied des Vereinsvorstandes, welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter/in des BJA sind Mitglieder des erweiterten Vereinsvorstandes wenn Sie noch kein Amt innerhalb des Vorstandes des Vereins bekleiden.
  3. c) Die Mitglieder des BJA werden von dem BJT für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des BJA im Amt.
  4. d) In den BJA ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
  5. e) Der BJA erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des JSV Ostthüringen e.V., der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des BJT. Der BJA ist für seine Beschlüsse dem BJT und dem Vereinsvorstand verantwortlich. Die Sitzungen des BJA finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des BJA ist von den/der Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
  6. f) Der BJA ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der Budojugend Weida zufliessenden Mittel.
  7. g) Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der BJA Unterausschüsse bilden (sofern es die Mitgliederzahl zulässt) Ihre Beschlüsse sind als Vorschläge zu werten und bedürfen der Zustimmung des BJA.

§ 6 Änderungen der Jugendordnung

Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen BJT oder einen speziell für diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen BJT beschlossen werden. Sie bedürfen von mind. Zweidritteln der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 7 Inkrafttretten

Diese Ordnung tritt ab dem 01.01.2007 in Kraft!

     
Schnabel
(1. Vorsitzender)
Wolf
(2. Vorsitzender)
Nerlich
(Jugendwart)