BEITRAGSORDNUNG
des
Budo- Spot-Verein „Nikawa“ Weida.e.V.
gemäß § 6 der Vereinssatzung
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01. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliedbeitrages befreit.
02. Eine Änderung der Beiträge auf Antrag des Vorstandes kann nur auf der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) beschlossen werden.
Diese treten dann jeweils zum 1. Januar des folgenden Geschäftsjahres in Kraft.
03. Ab dem 01.01.2012 tritt folgender monatlicher/ jährlicher Grundbeitrag für Vereinsmitglieder in Kraft:
alle Mitglieder jeder Altersklasse: 06,00 € Monat / 72,00 € Jahr
fördernde Mitglieder zahlen mindestens 2,- € Monat / 24,00 € Jahr
04. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Beitragszahlung an den Landessportbund einschl. der Sportversicherung, der Beitrag an die IG Weidaer Sport sowie sonstige Aufwendungen durch den Verein enthalten.
05. Der Mitgliedsbeitrag der Abteilungen ist ohne Aufforderung des Vereins jährlich bis zum 15. Januar eines jeden Jahres auf das Vereinskonto einzuzahlen.
Eine gesamte bzw. teilweise Rückzahlung des Jahresbeitrages bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein kann, auf Grund Verpflichtung gegenüber dritter, nicht gewährt werden.
06. Die Beitragskassierung / Rechnungsstellung erfolgt durch den Schatzmeister.
07. Belegt wird die geleistete Beitragszahlung durch Quittung bei Barzahlung oder Bankbeleg.
08. Abteilungsintern kann die Beitragszahlung auch per Bankeinzug mit Zustimmung des Mitglieds erfolgen oder per Einzelüberweisung nach Rechnung.
09. Eventuell zusätzlich erforderliche Beitragsleistungen von Abteilungen im Wettkampfbetrieb oder in Fachverbänden sind abteilungsintern festzulegen und gesondert auf das Vereinskonto zu überweisen.
10. Die Vereinskontoführung erfolgt mittels unabhängiger Sach- und Unterkontenführung für die einzelnen Abteilungen. Bei nur einer Abteilung im Verein erfolgt keine Kontentrennung.
11. Für den Beitritt in den Budo- Sport-Verein „Nikawa“ Weida e.V. ist eine Aufnahmegebühr von 15,00 € pro Mitglied an den Verein zu entrichten.
12. Über die Verteilung von Zuwendungen aus Zuschüssen und Spenden für den Verein entscheidet der Vorstand. Abteilungsspezifische Spenden sind abteilungsintern zu verteilen.
Stand 21. Februar 2024